Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7430
OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85 (https://dejure.org/1985,7430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.1985 - 4 U 15/85 (https://dejure.org/1985,7430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 1985 - 4 U 15/85 (https://dejure.org/1985,7430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,7430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ort einer unerlaubten Handlung in Handelssachen; Missbräuchliche Ausnutzung eines eingetragenen Warenzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1047
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85
    Ein inländischer Begehungsort läßt sich -entgegen der Auffassung der Klägerin - insbesondere nicht allein damit begründen, daß inländische Gewerbetreibende allgemein verpflichtet seien, auch ihren im Ausland stattfindenden Wettbewerb untereinander schlechthin nach dem inländischen Wettbewerbsrecht einzurichten, sie verstießen deshalb durch die im Inland getroffenen Vorbereitungsmaßnahmen - hier z.B. die Aktivitäten zur Anmeldung des Warenzeichens in den ... - gegen diese Pflicht (zu vgl. BGHZ 22, 1, Flawa), denn eine solche Pflicht besteht nach Auffassung des Senats jedenfalls nicht uneingeschränkt (zu vgl. ebenso BGH a.a.O.; BGH GRUR 1964, 316, 318 - Stahlexport -).

    Einen solchen Ausnahmefall hat der BGH (vgl. BGH GRUR 1964, 316 - Stahlexport -m.w.N.) ausdrücklich zugelassen, weil in diesem Falle nämlich die Anwendung des inländischen Wettbewerbsrechts den Inländer in seinem Wettbewerb im Ausland mangels ausländischer Konkurrenten nicht zu benachteiligen vermag.

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85
    Soweit das Landgericht seine internationale Zuständigkeit angenommen hat, ist der Senat, entgegen dem Wortlaut des § 512 a ZPO , an einer Überprüfung nicht gehindert (BGHZ 44, 46).
  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85
    Der Bundesgerichtshof (zu vgl. BGH GRUR 1962, 243 - Kindersaugflasche -) hat nämlich für den Fall des im Ausland stattfindenden Wettbewerbs zwischen einem ausländischen Verletzten und einem inländischen Unternehmen entschieden, ein Begehungsort könne nur dort angenommen werden, wo in einen geschützten Rechtskreis - sei es auch nur durch einen Teilakt der Handlung - eingegriffen werde.
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85
    Nach dem Sachvortrag beider Parteien muß der Senat nämlich davon ausgehen, daß die Beklagte nicht etwa von sich aus im Inland an die Klägerin herangetreten ist und Rechte aus dem Warenzeichen für das Gebiet der ... geltend gemacht hat (zu vgl. BGH GRUR 1967, 298 - Modes -); auch die Schutzrechtsverwarnungen erfolgten vielmehr sämtlich durch ... Anwälte in den ... gegenüber dortigen Importkunden und Lizenznehmern der Klägerin, so daß - legt man allein die dargestellten Erwägungen des Bundesgerichtshofs zugrunde -ein Begehungsort der behaupteten unerlaubten Handlung im Inland zumindest zweifelhaft ist, selbst wenn man berücksichtigt, daß der Anstoß zur Anmeldung des Warenzeichens von der Beklagten im Inland ausgegangen sein dürfte.
  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85
    Der Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1967, 295 - Modes -) hat die Anmeldung eines Warenzeichens im Inland für wettbewerbswidrig erklärt, wenn sie ohne hinreichenden Grund in Kenntnis des Umstandes bewirkt wurde, daß ein ausländischer Wettbewerber für die gleiche oder für eine verwechselbare, im Ausland schon geschützte, jedoch im Inland (noch) nicht eingetragene Kennzeichnung im Inland schon einen wertvollen Besitzstand erworben hatte, oder wenn, falls es sich um eine Auslandsmarke mit Weltgeltung handelt, der ausländische Markeninhaber durch die beabsichtigte Inlandseintragung gehindert wird, nunmehr die (ausländische) Weltmarke auch im Inland zu benutzen (vgl. ferner u.a. BGH GRUR 67, 304 "Sirosit").
  • BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54

    Warenzeichen von Sortennamen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85
    Ein inländischer Begehungsort läßt sich -entgegen der Auffassung der Klägerin - insbesondere nicht allein damit begründen, daß inländische Gewerbetreibende allgemein verpflichtet seien, auch ihren im Ausland stattfindenden Wettbewerb untereinander schlechthin nach dem inländischen Wettbewerbsrecht einzurichten, sie verstießen deshalb durch die im Inland getroffenen Vorbereitungsmaßnahmen - hier z.B. die Aktivitäten zur Anmeldung des Warenzeichens in den ... - gegen diese Pflicht (zu vgl. BGHZ 22, 1, Flawa), denn eine solche Pflicht besteht nach Auffassung des Senats jedenfalls nicht uneingeschränkt (zu vgl. ebenso BGH a.a.O.; BGH GRUR 1964, 316, 318 - Stahlexport -).
  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85
    Nach ... Zivilprozeßrecht ist die internationale Zuständigkeit für eine Streitsache mit internationalen Bezügen allerdings nur dann gegeben, wenn das angerufene Gericht - die hier vorliegende sachliche und funktioneile Zuständigkeit vorausgesetzt - für die Entscheidung (auch) örtlich zuständig ist (BGHZ 14, 286 - Farina; RGZ 150, 268).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14d O 3/15

    Verpflichtung eines ausländischen Markenrechtsinhabers zur Bentragung der

    Zudem stellt sich - außerhalb des Anwendungsbereichs der Brüssel Ia-VO - die Frage, ob nicht gerichtliche Entscheidungen, die den Bestand ausländischer Marken zum Gegenstand haben, gegen die Souveränität des ausländischen Staates verstoßen, der das angegriffene Markenrecht verliehen hat (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1986, 1047, 1048).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht